Zahlung

Nutzungszeitraum

bei Zahlung bis

1. Pferd

2. Pferd

jährlich

01.01. - 31-12.

31.01.

240,-- €

160,-- €

halbjährlich

01.01. - 30.06.

31.01.

170,-- €

 85,-- €

 

01.07. - 31.12.

31.07.

170,-- €

 85,-- €

vierteljährlich

01.01. - 31.03.

31.01.

 110,-- €

 70,-- €

 

01.04. - 30.06.

30.04.

 110,-- €

 70,-- €

 

01.07. - 30.09.

31.07.

 110,-- €

 70,-- €

 

01.10. - 31.12.

31.10.

 110,-- €

 70,-- €

 

Sonderregelung:

 

Reiter, die mit ihrem Pferd die Anlage nur einmal die Woche in einer offiziell im Hallenplan ausgewiesenen Reitstunde benutzen: Hier sind je Nutzung 5,00 €, maximal monatlich 20,00 € fällig. Wird die Anlage außerhalb einer Reitstunde genutzt (z.B. Fremdreiter bei Lehrgängen), sind 6,00 € zu zahlen. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühr für die Reitstunde mit eigenem Pferd bzw. der Reitlehrergebühr.

 

Die Anlagennutzungsgebühr muss durch den Besitzer/Nutzer zur Fälligkeit auf das folgende Konto überwiesen werden:

 

 

GENODEM1BEK
IBAN DE04 4126 0006 0701 6996 00
Volksbank Beckum-Lippstadt eG

Mit der Zahlung ist/sind die Pferde gemeldet.

Für die Pferde, die die Anlage nutzen, muss eine Kopie der entsprechenden Pferdehaftpflichtversicherung an Sandra Konert, Langenberger Str. 51, 59329 Wadersloh geschickt werden.